Über das Institut

Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik

Das Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik wurde 1989 unter dem Namen "Institut für Rechtstatsachenforschung und Kriminalpolitik" von Prof. Dr. Otto Backes gegründet. Es ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld und steht unter der Leitung der Vorstandsmitglieder  Prof. Dr. Stephan Barton und Prof. Dr. Michael Lindemann. Assoziierte Mitglieder sind darüber hinaus Prof. Dr. Fritz Jost und Prof. Dr. Andreas Fisahn.

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Instituts gehören:

  • die wissenschaftliche Forschung auf den Gebieten der Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik;
  • die Kooperation mit den an dem Forschungsgegenstand interessierten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, staatlichen und kommunalen Kreisen und Institutionen;
  • die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit im In- und Ausland;
  • die Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung.

 

Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das 

Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik

vom 24. November 1989

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und der §§ 31 Abs. 2 Satz 2, 29 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (WissHG) vom 20. November 1979 (GV. NW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. März 1988 (GV. NW. S. 144) hat die Universität Bielefeld die folgende Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik erlassen:

§ 1 Rechtsstellung

Das Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik ist eine wissenschaftliche Einrichtung unter Verantwortung der Fakultät für Rechtswissenschaft.

§ 2 Aufgaben

Die Aufgaben des Instituts für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik sind:
1. die wissenschaftliche Forschung auf den Gebieten der Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik;
2. die Kooperation mit den an dem Forschungsgegenstand interessierten gesellschaftliche, wirtschaftlichen, staatlichen und kommunalen Kreisen und Institutionen;
3. die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit im In- und Ausland;
4. die Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung; die Zuständigkeit der Fakultät für die studiengangbezogene Lehre bleibt unberührt.

§ 3 Mitglieder

Mitglieder des Instituts für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik sind die am Institut tätigen Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeiter, nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und die als Studierende der Universität eingeschriebenen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.
Der Vorstand bestätigt die Mitgliedschaft der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und der Hilfskräfte.

§ 4 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus den am Institut tätigen Professoren. Die nicht im Vorstand vertretenen Mitgliedergruppen entsenden je einen Vertreter mit beratender Stimme. Die Vertreter werden von den Mitgliedern des Instituts nach Gruppen getrennt jeweils für zwei Jahre gewählt.
(2) Der Vorstand leitet das Institut. Er entscheidet über den Einsatz der am Institut tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter, soweit diese nicht einem Professor zugeordnet sind.
Die Zuständigkeiten der Fakultät bleiben unberührt.
(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen geschäftsführenden Leiter zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
Der geschäftsführende Leiter vertritt das Institut innerhalb der Fakultät und führt dessen Geschäfte in eigener Zuständigkeit.
Er ist den Mitgliedern des Vorstandes sowie der Fakultätskonferenz gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig. Gegenüber der Mitgliederversammlung erteilt er auf Anfrage Auskünfte.
Der geschäftsführende Leiter entscheidet über den Einsatz der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter, soweit diese nicht einem Professor zugeordnet sind.

§ 5 Beirat

(1) Das Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik hat einen Beirat mit bis zu 15 Mitgliedern. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes vom Rektor der Universität für drei Jahre bestellt.
(2) Der Beirat berät das Institut für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik bei der Entwicklung von Forschungsvorhaben und Ausbildungsprogrammen und unterstützt es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
(3) Der Vorstand informiert den Beirat regelmäßig über die Tätigkeit des Instituts sowie über die Verwendung der dem Institut bereitgestellten Mittel.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Instituts. Die Mitgliederversammlung wird vom geschäftsführenden Leiter mindestens einmal jährlich, außerdem auf Beschluß des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Instituts einberufen.
Die Mitgliederversammlung kann alle grundsätzlichen, den Geschäftsbereich des Instituts betreffenden Fragen erörtern und Empfehlungen an den Vorstand sowie den Beirat aussprechen.

§ 7 Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung

Änderungen dieser Verwaltung- und Benutzungsordnung werden nach Anhörung des Instituts für Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik und auf Vorschlag der Fakultät für Rechtwissenschaft vom Senat der Universität Bielefeld beschlossen.

§ 8 Inkrafttreten

Die Verwaltungs- und Benutzungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bielefeld in Kraft.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Bielefeld vom 08.06.1988.

Bielefeld, 24. November 1989

Der Rektor der Universität Bielefeld


Gez. K. P. Grotemeyer
Prof. Dr. K . P. Grotemeyer

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